Die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Monaten bedeutet eine Entschuldung innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach deutschem Insolvenzrecht. Das Verbraucherinsolvenzverfahren hat für Schuldner den Vorteil, dass Ihre Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie z.B. Kontopfändungen oder Gehaltspfändungen gegen Sie betreiben können, vergleiche § 89 Vollstreckungsverbot InsO.
Wenn Ihre Gläubiger z.B. schlechte Banken Ihre Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch Beratungsfehler bei der Kreditvergabe mitverantwortet haben, dann ist eine redliche Insolvenz die beste Lösung, um Ihren Gläubigern einen legalen Denkzettel zu verpassen.
Ein normales Insolvenzverfahren dauert 6 bis 7 Jahre. In dieser Zeit werden Freiberufler, wie z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten u.a. möglicherweise ihre berufliche Zulassung wegen Vermögensverfall verlieren. Bei einer schnellen Restschuldbefreiung können Sie einem Berufsverbot sehr wahrscheinlich entkommen, wenn Sie den Weg des Verbraucherinsolvenzverfahrens wählen. Wenn Sie als Freiberufler oder Einzelunternehmer den Weg der Regelinsolvenz für Firmen wählen, sind Sie dem Insolvenzverwalter auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Ihre Praxis oder Kanzlei wird hierbei u.U. liquidiert und Sie verlieren Ihre Berufszulassung wegen Vermögensverfall. Für Unternehmer gibt es leider keine Pfändungsfreigrenzen, wie bei abhängig Beschäftigten. Wie Sie als Unternehmer dies vermeiden und ein "normales" Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen, können sie unten unter Fragen per E-Mail erfahren oder mit Hilfe der unten empfohlenen Fachliteratur zur InsO.
Inhaltsverzeichnis
- Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Bescheinigung wegen Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Insolvenzantrag
- Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Teilerlaß der Schulden und Zahlung der Restschuld per Kredit
- Vorzeitige Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss
- Rechtliche Beratungen und Kosten für eine vorzeitige Restschuldbefreiung
- Keine Anwaltskosten bei Anspruch auf Beratungshilfe
- Fachliteratur zur vorzeitigen Restschuldbefreiung
Eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Monaten ist für Verbraucher nach deutschem Insolvenzrecht möglich unter folgenden Voraussetzungen:
- Bei redlicher Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- Bei Vorlage einer Bescheinigung über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern
- Stellung eines ordnungsgemäßen Insolvenzantrages mit Antrag auf Restschuldbefreiung
- Bezahlung der Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht
- Einigung mit allen Beteiligten
- Teilerlass der Schulden und Zahlung der Restschuld mit einem Kredit oder privaten Darlehen
- Vorzeitige Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss
Redliche Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Die Voraussetzung der Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 InsO definiert. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Wann Überschuldung vorliegt, können Sie in § 19 InsO nachlesen. Die Überschuldung gilt nicht für Verbraucher sondern für juristische Personen.
Weitere Voraussetzung für eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist eine redliche Insolvenz. Redlich ist eine Insolvenz dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Das Insolvenzgericht muss eine Restschuldbefreiung z.B. versagen, wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag unangemessene Schulden gemacht oder Vermögen verschwendet hat
Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung
Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann nur dann gestellt werden, wenn die insolvente Person eine Bescheinigung von der Schuldnerberatungsstelle, von einer Rechtsanwaltskanzlei, von einem Notar oder von einer Steuerberaterkanzlei vorlegen kann, dass sie innerhalb der letzten 6 Monate vergeblich versucht hat, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen.
Ordnungsgemäßer Insolvenzantrag
Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu verbinden. Dem Insolvenzantrag müssen ausserdem diverse Unterlagen wie die obige Bescheinigung über das Scheitern der aussergerichtlichen Einigung, ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und Einkommens, ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie ein Schuldenbereinigungsplan beigefügt werden.
Zahlung der Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Das Insolvenzgericht eröffnet das Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann, wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Zu diesen Insolvenzverfahrenskosten zählen Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen z.B. Kopierkosten für den Schuldenbereinigungsplan, der an alle Gläubiger zu versenden ist. Die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens bestimmen sich nach dem Wert des Schuldnervermögens und der Höhe der entstandenen Auslagen. An Gerichtskosten sind mindestens 75 Euro und für die Auslagen etwa 500 Euro anzusetzen.
Die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens sind aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Zur Insolvenzmasse zählt das gesamte pfändbare Vermögen der insolventen Person.
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Sofern der insolvente Schuldner die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahren mit seinem Einkommen und Vermögen bezahlen kann und alle erforderlichen Unterlagen dem Insolvenzantrag beigefügt worden sind, eröffnet das Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Einigung mit allen Beteiligten
Eine Restschuldbefreiung wird nach einer Wohlverhaltenszeit von 6 Jahren erteilt. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Monaten wird nur dann erteilt, wenn alle Schulden in dieser Zeit beglichen worden sind, oder wenn alle Gläubiger bereit sind, einen Teil der Forderungen zu erlassen und die Restschuld mit einer einmaligen Zahlung beglichen wird.
Eine solche Einigung mit den Gläubigern ist nur dann möglich, wenn ein Teilzahlungsvergleich vereinbart wird. Dies erfordert Erfahrung und Verhandlungsgeschick.
Teilerlaß der Schulden und Zahlung der Restschuld per Kredit
Die Gläubiger sind nur dann bereit, einem Teilerlaß der Schulden zuzustimmen, wenn ihnen klargemacht wird, das sie in der 6 jährigen Wohlverhaltenszeit weniger erhalten als bei einem Teilzahlungsvergleich.
Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Familienangehöriger des Autors zahlte während der 6 jährigen Wohlverhaltenszeit jeden Monat den pfändbaren Teil seines Einkommens in Höhe von 60 Euro.
Dies sind insgesamt 4.320 Euro. Der Treuhänder beglich von diesem eher lächerlichen Betrag Schulden von etwa 800.000 Euro. Hinsichtlich der unbeglichenen Schulden von 795.680 Euro erteilte das Amtsgericht Dortmund die Restschuldbefreiung.
Wenn die Hauptgläubigerbank schlauer gewesen wäre und dem Teilzahlungsvergleich des Insolvenzgerichtes zugestimmt hätte, hätte sie nicht 1.856 Euro sondern etwa 90.000 Euro erhalten. Das Gericht unterbreitete den Gläubigern den Vergleichsvorschlag 60 % der Gesamtschulden von 800.000 Euro zu erlassen und die Restschuld von 320.000 Euro mit einem Familienkredit zu begleichen.
Vorzeitige Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss
Das Gericht erteilt die vorzeitige Restschuldbefreiung per Beschluss, wenn der insolvente Schuldner oder dessen Anwalt mit den Gläubigern einen Vergleich vereinbart haben, der einen Teil der Schulden erlässt und die Restschuld auf einmal mit einem Umschuldungskredit aus dem familiären Umfeld des Schuldners beglichen wird. Wie teuer ein solcher Restschuldbefreiungskredit für Ihre Familie ungefähr sein wird, können Sie kostenlos bei Kreditvergleichausrechnen.
Wenn Sie oder Ihr Familienangehöriger den Umschuldungskredit für die vorzeitige Restschuldbefreiung ohne Schufa haben möchten, hilft Ihnen einen Kredit aus dem Ausland weiter. Weitere Infos erhalten Sie bei dem Schweizer Kreditvermittler Bon-Kredit, der ohne Vorkasse Kredite bis zu 100.000 Euro zur freien Verwendung vermittelt.
Auch in Deutschland können Sie selbst bei schlechter Schufa einen Kredit bekommen, da nicht alle Banken die Schufa-Einträge ernst nehmen. Ratenkredite gibt es dort auch bei negativen Schufamerkmalen. Weitere Infos erhalten Sie unter
Kredit News
Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist noch relativ unbekannt. Die Insolvenzverwalter und Treuhänder mögen die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht wirklich, da sie bei einer Restschuldbefreiung nach 6 Jahren wesentlich mehr kassieren als nach 3 Monaten.
Die Insolvenzgerichte sind oft überfordert, um eine vorzeitige Restschuldbefreiung in Betracht zu ziehen. Sehr wichtig ist daher, dass Sie oder Ihre Rechtsanwaltskanzlei zwei Urteile kennen, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Restschuldbefreiung bejahen.
Rechtliche Beratungen und Kosten für eine vorzeitige Restschuldbefreiung
Die beste rechtliche Beratung zu einer vorzeitigen Restschuldbefreiung bekommen Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder bei einer Fachanwältin oder beim Fachanwalt für Insolvenzrecht. Die Beratung bei der Schuldnerberatung ist umsonst. Sie müssen aber mit sehr langen Wartezeiten rechnen.
Verbraucher bezahlen für eine kompetente Rechtsberatung beim Fachanwalt für Insolvenzrecht maximal 190 Euro für die Erstberatungsgebühr. Unternehmer zahlen für eine Beratung eine Geschäftsgebühr, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet. Die diesbezügliche Rechtsanwaltsgebühr für eine Insolvenzberatung können Sie kostenlos auf der Anwaltswebsite rarw.de ausrechnen. Der Link lautet Anwalts- und Gerichtskosten ausrechnen
Keine Anwaltskosten bei Anspruch auf Beratungshilfe
Wenn Sie Geringverdiener sind und Ihr anzurechnendes Einkommen weniger als 15 Euro pro Monat beträgt, übernimmt die Staatskasse folgende Anwaltskosten für die Insolvenzberatung und Insolvenzvertretung:
- Rechtsberatung zum Verbraucherinsolvenzverfahren usw.
- Schriftliche Verhandlungen mit den Gläubigern
- Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer aussergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage des Insolvenzplanes nach § 305 Abs.1 Nr.1 InsO, vgl. VV 2502 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Geschäftsgebühr für die Ausarbeitung eines Vertrages mit den Gäubigern, vgl. VV 2503 RVG
- Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage des Insolvenzplanes nach § 305 Abs.1 Nr.1 InsO, vgl. VV 2504 RVG
Ob Sie die Voraussetzungen für eine kostenlose Insolvenzberatung und kostenfreie Insolvenzvertretung nach dem Beratungshilfegesetz erfüllen, erfahren Sie ebenfalls bei rarw.de unter Beratungshilfe berechnen
Fachliteratur zur vorzeitigen Restschuldbefreiung
Die beste Fachliteratur zur vorzeitigen Restschuldbefreiung sind die juristischen Kommentare zur Insolvenzordnung
. Die neuesten Kommentare und Auflagen finden in Ihrer Stadtbücherei, bei Ihrem Insolvenzgericht oder in der Hochschulbibliothek, wo Jura, BWL oder VWL gelehrt wird.
Die nachfolgenden Fachbücher zur Insolvenzordnung können Sie entweder in Ihrem Buchladen bestellen oder online kaufen. Die Preise sind wegen der Buchpreisbindung gleich. Im Internet gibt es möglicherweise auch gebrauchte Bücher zum Insolvenzrecht. Die Bestellung im Internet hat den Vorteil, dass Sie binnen 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung, ohne Angabe von Gründen den Kauf widerrufen können. Im Buchladen haben Sie kein Widerrufsrecht. Der Autor empfiehlt Ihnen Amazon Deutschland, da er dort selber seit 1998 seine Fachbücher für Jura und Informatik bestellt.
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.
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