Widerruf eines neuen Verbraucherkredites und Existenzgründungsdarlehens:
Wenn Sie erst diese Woche oder letzte Woche ein Verbraucherdarlehen in Höhe von mindestens 201 Euro bei einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, können Sie den Kreditvertrag nach § 495 BGB ohne nähere Begründung schriftlich widerrufen.
Dieser Widerruf wird nur dann nach § 495 Absatz 2 BGB wirksam, wenn Sie das Darlehen binnen 14 Tagen an die Kreditbank zurückzahlen. Ohne pünktliche Kreditrückzahlung wird der Widerruf automatisch unwirksam.
Widerruf eines alten Verbraucherdarlehens oder Existenzgründungsdarlehens::
Wenn Sie ab 2002 einen Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen haben und immer noch abbezahlen, können Sie diesen Vertrag nach § 495 BGB in Verbindung mit § 355 Absatz 3 Satz 3 BGB nur dann widerrufen, wenn Ihnen entweder keine schriftliche Widerrufsbelehrung überreicht worden ist oder wenn die überreichte Widerrufsbelehrung "nicht ordnungsgemäß" ist.
Professionelle Kreditbanken lassen sich daher vom Kreditnehmer den Empfang der Widerrufsbelehrung schriftlich bestätigen.
Wann eine Widerrufsbelehrung "ordnungsgemäß" ist eine Auslegungsfrage, die gerichtlich voll überprüfbar ist. Eine erfahrener Rechtsanwalt, der sich häufig mit Bankrecht befaßt, oder auch die Verbraucherzentrale kann Ihnen als Kreditnehmer nach eingehender Lektüre Ihrer Widerrufsbelehrung die wichtige Frage beantworten, ob die Widerrufsbelehrung falsch oder korrekt ist.
Rechtsunkundige Kreditnehmer sollten bitte erst nach professioneller Beratung entscheiden, ob ein nachträglicher Kreditwiderruf Sinn macht oder nicht.
Wie oben bereits erwähnt, wird der schriftlich zu erklärende Widerruf nur dann wirksam, wenn Sie das Darlehen binnen 14 Tagen nach dem Widerruf zurückgezahlt haben.
Interessant wird diese Umschuldungsalternative, wenn Sie wegen einer Erbschaft, wegen eines Lottogewinnes oder wegen einer Gehaltserhöhung Ihren Verbraucherkredit oder Ihr Existenzgündungsdarlehen vorzeitig ablösen möchten.
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