Wegen der neuen Verbraucherkreditrichtlinie, die am 11.06.2010 in Kraft tritt, müssen unsere Partner die Kreditrechner umprogrammieren und weitere Pflichtangaben vornehmen. Bitte benutzen Sie keinen Kreditvergleichsrechner mehr. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wenn Sie bei einer Kreditbank einen Ratenkredit beantragen, prüft die Bank bei der Schufa zunächst Ihre Kreditwürdigkeit.
Viele Kreditinstitute begehen bei der Kreditanfrage aus Dummheit oder mit Absicht folgende Beratungsfehler:
Für eine rechtmäßige Schufa-Abfrage muß die Bank zunächst Ihr Einverständnis einholen. Viele Banken "vergessen" dies.
Als nächstes muß das Kreditinstitut diese Schufa-Anfrage begründen. Dies kann sie entweder als
"Kreditanfrage" oder als
"Konditionsanfrage"
Diese "Konditionsanfrage" hat keinerlei schädliche Auswirkung auf Ihr Schufa-Scoring bei der
Kreditvergabe.
Die "Kreditanfrage" verschlechtert jedoch die Kreditwürdigkeit des Kreditsuchenden. Denn sie wird so verstanden, dass der Kunde
direkt nach einem Kredit gefragt hat - dieser aber abgelehnt
wurde. Ansonsten wäre der Kredit ja ebenfalls in der Schufa-Datei
eingetragen worden.
Dies senkt den so genannten schufainternen Scorewert und
schmälert somit die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person.
So ein Eintrag ist natürlich von Vorteil für das erste Kreditinstitut, das
dem Kunden ein Kreditangebot macht. Denn damit sinken die Chancen für
den Kunden, bei einer zweiten Bank ein besseres Angebot zu
erhalten.
Ein derartiger Umgang mit dem Kunden ist nicht nur perfide sondern stellt auch einen Beratungsfehler dar, den Sie mit juristischen Mitteln angehen sollten.
Damit Sie nicht Opfer des zweitgenannten Kreditberatungsfehlers werden, kann es nicht schaden, wenn Sie jedes Kreditinstitut im Beisein eines Zeugen oder per Brief auffordern, die Schufa-Anfrage mit
Kreditkonditionen
zu begründen.
Wenn Sie Opfer einer falschen und kreditschädigenden Schufaanfrage geworden sind und Sie dies auch beweisen können, zwingen Sie die betreffende Bank am besten über einen Rechtsanwalt, Ihnen entweder einen günstigeren Kredit zu bewilligen, oder Ihnen den Schaden zu erstatten, der Ihnen aus dem verschlechterten Kredit-Scoring entstanden ist. Weitere Informationen hierzu können Sie bei Rechtsanwalt Rainer Wiesehahn per E-Mail erfragen.